Liebe Eltern der Pestalozzischule,
auch an uns geht die Infektionswelle nicht vorüber. Wir haben einen deutlichen Anstieg positiv getesteter Schüler*innen. Damit kommen auch Fragen über Quarantäne und das “Freitesten“ auf. Hier die geltenden Regeln im Überblick:
Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test:
10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
Eine Freitestung nach 7 Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test.
Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.):
Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
Eine Freitestung ist nach 7 Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich.
Schüler*innen sowie Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen freitesten lassen.
Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:
Dreifach geimpft (geboostert)
Genesen und doppelt geimpft
Doppelt geimpft und genesen
Geimpft, genesen, geimpft
Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)
Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:
Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.
Im Kontext der Aktualisierung der Coronavirus-Schutzverordnung hat die Landesregierung zudem darauf hingewiesen, dass auch geimpfte und genesene Schüler*innen jetzt ebenfalls an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen sollten/dürfen.
Bitte informieren Sie uns, sollte Ihr Kind am Wochenende einen positiven Schnelltest haben.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit lieben Grüßen
Katja Lepper